Die AGB's

AGBs für Veranstalter [VERTRAGSBINDEND]
(Veranstalter ist jeder der Saja-Christin / Harfe & Gesang bucht)

Stand: 14.02.2019

1. Grundlagen:
1. Die hier aufgeführten Agb’s sind für jeden Veranstalter bindend und sie sind Teil jeden Engagementvertrages. Sonderregelungen werden im schriftlichen Vertrag bzw. der Buchungsbestätigung festgehalten ggf. per Email nachgefügt.
2. Bei nachträglichen Änderungen per Email ist eine Bestätigung der Künstlerin zur Bestätigung der Gültigkeit nötig.
3. Der Vertrag / die Buchungsbestätigung wird per Mail versendet und kann auf gleichem Weg unterzeichnet als Scan (PDF, JPG) zurückgesendet werden. Ein Zustellen per Post ist möglich aber nicht erforderlich.
4. Alternativ wird nach schriftlich formuliertem Buchungswunsch eine Buchungsbestätigung ausgestellt, die ohne Unterschrift gültig ist. Der Vertrag kommt in diesem Fall durch Anzahlung rechtsbindend zustande.
5. Buchung des Kunden und Vertragsrücksendung.
6. Der Künstler verpflichtet sich ab Versenden des Vertrages für weitere 3 Tage den Termin nicht anderweitig zu vergeben
7. Die Buchung ist mit Vertragsunterschrift oder erfolgter Anzahlung FIX GEBUCHT.
8. Ab hier tritt die vertraglich geregelte Stornoregelung in Kraft.

2. Stornoregelung:
1. Sollte nach Abschluss des Vertrages (mündlich fest vereinbarte und/oder schriftliche Vereinbarungen) eine Stornierung erfolgen, ungeachtet des Grundes und der Frage der objektiven oder subjektiven Vertretbarkeit, wird die Zahlung einer Stornogebühr wie folgt ausgeführt fällig.
1.1. Bei Absage vom Veranstalter bis 3 Monate vor gebuchtem Veranstaltungsdatum = 70% der Gesamtgage
1.2. Bei Absage vom Veranstalter innerhalb der letzten 3 Monate vor gebuchtem Veranstaltungsdatum = 100 % der Gesamtgage
Diese Stornoregelungen sind notwendig, da die Veranstaltungsbranche, speziell die Hochzeits- & Weihnachts- Branche lange Vorlaufphasen hat und kurzfristig (innerhalb der letzten 3 Monate) Termine schwer bis kaum neu zu vergeben sind. Termine werden bis zu 1,5 Jahre im Vorfeld vergeben.
2. Sollte für den betroffenen abgesagten Termin eine alternative Buchung durch einen anderen Kunden zustande kommen, wird ggf. aus Kulanz nach Ermessen des Künstlers der fällige Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 75,- rückerstattet bzw. auf den fälligen Betrag verzichtet.
3. Absage durch die Künstlerin:
Im Fall höherer Gewalt, unabwendbarer behördlicher Maßnahmen oder Krankheit der Künstlerin, in Fällen von Streik und/oder Ausfall oder erheblicher Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel, die die Gestellung der Künstlerin, der Techniker oder der benötigten Technik unmöglich machen, wird die Künstlerin von der Gastspielverpflichtung entbunden. Ansprüche welcher Art auch immer können daraus nicht abgeleitet werden. Jeder Vertragspartner trägt die ihm entstandenen Aufwendungen selbst. Im Falle eines Ausfalls der Künstlerin wegen höherer Gewalt, ist selbstverständlich keine Gage zu begleichen und bereits geleistete Zahlungen abzüglich bereits erbrachter Leistungen, wie z.B. Beratungsleistungen, zurückerstattet.

Änderungen in der Eventplanung, z.B. durch Ausfallen anderer engagierter Dienstleister ist ausdrücklich kein Fall höherer Gewalt.


Im Fall eines Ausfalls der Künstlerin, ist sie nicht verpflichtet einen Ersatzkünstler zu stellen, bemüht sich aber um Empfehlungen und Kontaktherstellung zwischen Veranstalter und Ersatzmusiker.  

Ein Nachholtermin ist eine Kulanz-Leistung und wird nach Absprache versucht von der Künstlerin zu ermöglichen. 

4. Das Absagen einer Veranstaltung aus privaten Gründen (Trennung oder Verlobungsauflösung bei Hochzeiten, Todesfall in der Familie oder Unabkömmlichkeit eines Veranstaltungs-Beteiligtem) kann leider nicht zu einer kostenfreien Stornierung führen. Ein Verzicht auf die Stornogebühren liegt hier im Ermessen der Künstlerin.


5. Muss eine Veranstaltung durch den Veranstalter terminlich verschoben werden, so wird die Stornierungsgebühr grundsätzlich ebenfalls fällig. In wie weit hier Kulanz eingeräumt werden kann, liegt im Ermessen der Künstlerin und hängt im Speziellen von Verdienstausfall und Beliebtheit des neu anvisierten Termins ab.

3. Gage, Fahrtkosten und eventuelle Zusatzkosten:
1. Die Gage der Künstlerin hat direkt im Anschluss an die Veranstaltung in bar oder bis zu 3 Tagen vor dem Veranstaltungstermin auf das Konto der ausgewiesenen Rechnung zu erfolgen.

2. Eine Anzahlung ist entsprechend des Auftrittsvertrags/ der Rechnung nötig.

3. In der vereinbarten Gage sind 7% Mehrwertsteuer enthalten.

4. Die Anfahrtskosten sind vom Auftraggeber zu bezahlen. Die Kosten pro zu fahrendem Kilometer betragen 0,47 Euro inkl. gesetzlicher MwSt. 

5. Mehraufwände außerhalb der im Angebot und Vertrag aufgeführten Leistungen (wie z.B. Zusatzproben und Begehungen vor Ort, persönliche Vortreffen, Fahrtzeiten zu Zusatzterminen etc.) werden nach dem ermäßigten Stundensatz von 64,- inkl. MwSt. zzgl. etwaiger entstehender Reisekosten berechnet.

4. Songauswahl
1. Die Liedauswahl & Liedreihenfolge muss 3 Wochen vor der Trauung an die Künstlerin übermittelt werden.
2. Die Anzahl der Lieder während einer Trauung ist im individuellen Angebot geregelt.
3. Im Angebotspreis enthalten sind Lieder aus dem bestehenden Repertoires der Künstlerin.
4. Liedwünsche außerhalb des bestehenden Repertoires müssen auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und je nach Aufwand für das Neu-Arrangieren und Einüben berechnet werden. Anfragen spätestens 6 Wochen vor dem Auftrittstermin.
5. Die Künstlerin behält sich vor gewählte Songs in der für sie passenden Tonart darzubieten.
6. Im Ausnahmefall, dass Hintergrundmusik angeboten wird, besteht das Programm aus Live-Gesang mit Harfen-Instrumentalplaybacks sowie Harfeninstrumentaleinspielungen in den Pausen der Künstlerin. Der Soundcharakter ist für den Zuhörer stets einheitlich.

5. Spielzeit / Anwesenheitszeit:
1. Die Preise für die musikalische Begleitung beinhaltet eine Zeitdauer für eine „normlale Trauungszeit“. Standesamt: 15-45 Minuten. Kirche & freie Trauungen bis zu 75 Minuten.
2. Für Auftritte / Konzerte / Begleitung von Veranstaltungen wird ein Startzeitpunkt festgelegt. Beginnend mit diesem beginnt die Berechnung der Gage bis zum festgelegten Endzeitpunkt.
3. Die Stundenberechnung beinhaltet Erholungspausen für die Künstlerin von 5- max. 15 Minuten je Einsatzstunde.
4. Sollte es auf Grund von Verspätungen oder Aktionen im Ablauf zu gravierenden Änderungen kommen, so werden Wartezeiten mit 80,00 € pro Stunde berechnet. Musik-Pausen, die nicht von der Künstlerin verursacht werden und die durch sie in ihrer Länge nicht beeinflussbar sind (z.B. durch Spiele bei Hochzeiten, Show- Einlagen, usw.), werden NICHT kostenfrei mit Live-Musik an die vereinbarte Spielzeit angehängt.
5. Die Spielzeit kann kurzfristig ggf. am Veranstaltungstag verlängert werden zu den entsprechenden zu erfragenden Verlängerungsstundensätzen.

6. Technik und Instrumente:
1. Harfe und Technik (Verstärker und Mikrofonierung) in bedingtem Rahmen (Raumgröße / Publikumsgröße) bringt der Künstler selbst mit.
2. Ein unverstärktes Spiel ist nur für einzelne Lieder in kleinen Räumen und nach gesonderter Absprache möglich.
3. Sollten aufgrund gegebener Raumbeschaffenheit Sonderkosten für Technik anfallen so wird der Veranstalter hierüber informiert.
4. Gegebenenfalls und am kostengünstigsten kann die mitgebrachte Anlage in große Anlagen von Band oder DJ vor Ort eingespeist werden.
5. Die Stromversorgung darf nicht weiter als 10 Meter entfernt liegen und ist vom Veranstalter zu stellen.
6. Eine funktionstüchtige Steckdose in Standortnähe ist notwendig.

7. Auf- und Abbau:

1. Der Veranstalter ist verpflichtet darauf zu achten, das Trauungsräume, Kirchen, geöffnet und frei zugänglich sind.
2. Ein Parkplatz nah des Veranstaltungsraumes ist vom Veranstalter zu stellen. Für das Ausladen ist ein unmittelbares Heranfahren an die Veranstaltungs-Location zu gewährleisten.
3. In der Regel erfolgt der Aufbau 30 – 60 Minuten vor Spielbeginn / Trauungsbeginn.
4. Wird von Seiten des Veranstalters ein früherer Aufbau gefordert so wird diese Warte-Zeit vor Auftrittsbeginn mit 60,- pro Stunde berechnet.
5. Der Abbau erfolgt, sofern nicht gesondert geregelt, direkt im Anschluss an die Beendigung der Spielzeit.

8. Gema- Gebühren:
1. Die Anmeldung bei der GEMA sowie anfallende GEMA-Gebühren, Werbung sowie Werbekosten übernimmt der jeweilige Veranstalter. Die Gema-Pflicht sowie Höhe der Gebühr kann direkt bei der GEMA erfragt werden.

9. Verpflegung und Räumlichkeiten:
1. Der Veranstalter verpflichtet sich bei Veranstaltungen mit der Dauer von mehr als 3 Stunden ein Garderobe mit Spiegel, Tisch- und Sitzmöglichkeiten in angemessener Raumtemperatur möglichst in Bühnennähe sowie alkoholfreie Getränke zu stellen.

10. Gesonderte & geänderte Vertragsinhalte:
1. Sondervereinbarungen werden wenn nötig im Vertrag festgehalten.
2. Kurzfristige Änderungen wie z.b Liedwechsel sind auch noch nach Vertragsunterzeichnung wie oben nachzulesen auch per Email machbar, bedürfen jedoch der Zustimmung der Künstlerin.

11. Versicherungsschutz:
1. Einen Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden während des gesamten Ablaufes (Auf- und Abbau incl.) wird vom Veranstalter übernommen. Insbesondere bei Diebstahl und oder Beschädigung des Equipment der Künstlerin, haftet währen der gesamten Präsenszeit (gebuchte Zeit und Auf-und Abbauzeit) dieser im vollen Umfang.

12. Auftritts- / Anwesenheitszeiten:
1. Die Auftritts-Anwesenheitszeit beginnt zum vereinbarten Startzeitpunkt und wird ab diesem Zeitpunkt mit dem vereinbarten Stundensatz vergütet. Auftritts-/Anwesenheitszeit bedeutet, dass die Künstlerin aufbau- und spiel-fertig zur Verfügung steht, jedoch nicht verpflichtet ist, die komplette Zeit am Stück zu /spielen und zu singen. Pro Stunde sind 5-15 Min Pause enthalten die die Künstlerin frei einteilt, sofern kein Programmablauf vereinbart wurde, der die Pausen regelt. Unterbrechungen von Seiten des Veranstalters im Sinne von Ansprachen, Vorträgen und/oder Spielen bei Privatveranstaltungen werden ebenfalls fortgehend berechnet auch wenn die Künstlerin in dieser Zeit nicht singt/ spielt.

13. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Der Veranstalter hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen seine Buchung zu widerrufen.

Der Widerruf ist via Email an: Kontakt@Saja-Christin.de oder postalisch zu richten an:

Saja-Christin Hüllsieck
Bergstraße 20
57632 Seelbach (Westerwald)